Volljährige Personen brauchen im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit eine rechtsgeschäftliche Vertretung. Dies kann eine selbst ausgewählte Person aus dem Familien-, Bekannten- und Freundeskreis sein, der man vertraut. Ohne vertragliche Regelung (auch bei Ehepartnern oder eingetragenen Partnerschaften) setzt das Familiengericht einen gesetzlichen Betreuer zur Erledigung der Rechtsgeschäfte ein. Dieser ist nur dem Gericht zur Rechenschaft verpflichtet.
Wer bestimmen möchte, wie er im Falle seiner Handlungsunfähigkeit behandelt und wie mit seinem Vermögen umgegangen wird, braucht eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Wir bieten Ihnen über unseren Kooperationspartner, die Jura Direkt und dabei in Zusammenarbeit mit Fachanwälten eine rechtssichere und kostengünstige Erstellung aller notwendigen Vorsorgedokumente:
Mehr dazu in einem kurzen Erklärvideo
Die Erstellung erfolgt online einfach und schnell – in max. 90 Minuten, ohne Termin vor Ort. So können Sie Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen bequem von zu Hause aus festlegen. Wir übersenden Ihnen einen Online-Fragebogen für die ersten Angaben zu Ihren Wünschen. Im anschließenden gemeinsamen ca. 45-Min.-online-Termin vervollständigen wir diese und leiten sie an die ausfertigenden Anwälte weiter. Nach ca. 7 Werktagen erhalten Sie von der Jura Direkt Ihre anwaltlichen Vollmachten zur Unterschrift inkl. Freikuvert zur Rücksendung.
Einen Service-Schutzbrief sowie weitere Dienstleistungen wie z.B. kostenlose jährliche Aktualisierungen & Anpassungen können optional ergänzt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Vollmachten.