Spätestens dann, wenn die erste Lebensversicherung der Altersvorsorge ausgezahlt wird, die Altersteilzeit ansteht oder die Nachfolge bzw. der Verkauf des eigenen Unternehmens bevorsteht, sollte man sich intensiv Gedanken darüber machen, ob das angesparte Vermögen ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Auch stellt sich die Frage, wieviel man sich noch zusätzliche Annehmlichkeiten wie weitere Urlaubsreisen leisten kann.
Wie das ausgezahlte Kapital angelegt wird, bedarf sorgfältiger Überlegungen. Besonders angesichts der begrenzten Zeit, in der das Vermögen zur Verfügung stehen soll, ist es entscheidend, sowohl auf Kosten als auch auf Renditen zu achten. Es sollte ebenfalls gut überlegt sein, wie flexibel das Kapital verfügbar sein muss und inwiefern Teile davon bereits an die nächste Generation weitergegeben werden können.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Themen ist nicht nur aus wirtschaftlicher Perspektive sinnvoll, sondern auch steuerlich. Insbesondere die regelmäßige Nutzung der Schenkungs- und Erbschaftsteuerfreibeträge, die alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden können, lohnt sich. Gute Planung und rechtzeitige Vorbereitung sind hierbei unerlässlich. Zudem könnte man überlegen, ob familienfremde Personen oder gemeinnützige Stiftungen zu Lebzeiten bedacht werden sollen. Auch hierfür sind rechtzeitige Überlegungen wichtig, um eine optimale und bedarfsgerechte Gestaltung des Vermögens für die Zukunft sicherzustellen.
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